Individueller Sanierungsfahrplan

Sie möchten Ihre Immobilie umfassend sanieren? Wissen aber noch nicht, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie und Ihr Haus in Frage kommen? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann Ihnen dabei helfen, sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie in der Region Celle - Hannover - Lüneburg - Uelzen aufzuzeigen.

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Individueller Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan unterstützt Sie darin, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er analysiert den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt gezielte Maßnahmen zur Verbesserung auf. Mit einem iSFP erhalten Sie also klare Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, die sowohl die Energieeffizienz nachhaltig steigern als auch den Wohnkomfort erhöhen.

Ihre Vorteile:

  • Individuelle Planungsausrichtung auf Ihr Gebäude unter Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.
  • Sanierungsmaßnahmen können koordiniert und vorausgeplant werden.
  • 5% Extra-Zuschuss für jede umgesetzte Maßnahme im Rahmen Ihres Sanierungsfahrplans.
  • Dies gilt für Einzelmaßnahmen als auch für die Umsetzung von Effizienzhäusern.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen Zuschuss - Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.01.2024 können Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung der Fassade mit einem Antrag beim BAFA beantragen. Dies gilt für Bestandsgebäude, deren Bauanträge mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Was wird gefördert:

  • Wärmedämmung von Dächern, Wänden, Geschoss und Kellerdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren (auch zum Einbruchschutz)
  • Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit „Efficiency Smart Home“

Vorausgesetzt die erforderlichen technischen Mindestanforderungen werden eingehalten, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen.

Wie wird gefördert:

  • 15 % der förderfähigen Kosten
  • Zusätzlich 5 % iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Einzelmaßnahme Heizung

Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 24.02.2024 können Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie dem Austausch einer Heizung mit einem Antrag beim BAFA beantragen. Dies gilt für Bestandsgebäude, deren Bauanträge mindestens 5 Jahre zurückliegen. Folgende Heizungsanlagen sind förderfähig:

  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • EE-Hybridheizungen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung

Die förderfähigen Kosten sind die Bruttokosten der Sanierungsmaßnahme (Material, fachgerechter Einbau, Umfeldmaßnahmen). Der Höchstbetrag pro Jahr und Antrag beträgt 30.000 € Förderung Haustechnik pro Wohneinheit. Der Mindestbetrag liegt bei 2.000 € für Einzelmaßnahmen Die aktuellen Fördersätze sind dem Infoblatt zu entnehmen.

Baubegleitung

Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.01.2021 können Sie einen Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen von Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie statt dem Zuschuss auch eine Kreditvariante in Anspruch nehmen, für die die KfW zuständig ist. Die Förderung erfolgt für die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten oder Expertin. Die Leistungen können ergänzend durch Dritte (z.B. unabhängige Fachplaner oder Fachplanerinnen) erbracht werden.

Was wird gefördert:

  • Energetische Fachplanung (z.B. Bestandsaufnahme, Detailplanung Wärmebrücken, Luftdichtheitskonzept, Lüftungskonzept, Berechnung zum hydraulischen Abgleich)
  • Akustische Fachplanung (um den Lärmschutz bei akustischen Geräten wie Luftwärmepumpen zu verbessern)
  • Energetische Baubegleitung (z.B. Unterstützung bei der Angebotseinholung, Baustellenbegehungen, Luftdichtheitsmessung, Thermografie Aufnahmen)
  • Dokumentation (z.B. vollständige Berechnungsunterlagen, Nachweise Dritter, Abnahmeprotokolle, Gebäudeenergieausweis)
  • Leistungen von unabhängigen Fachplanern und Fachplanerinnen (z.B. Fachplanung Haustechnik, Fachbauleitung Haustechnik), Überprüfung dieser Leistungen durch Energie-Effizienz-Experten und Expertinnen
  • Sonstige Leistungen (z.B. Messung der Innenraumluftqualität, Schallschutzmessungen)
  • Einbindung der Energie-Effizienz-Experten und Expertinnen in das Förderverfahren

Wie wird die Baubegleitung gefördert?

  • Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Kosten.
  • Aber max. 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser je Antrag.
  • Bzw. max. 2.000 € pro Wohneinheit und 20.000 € pro Antrag für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten.