Individueller Sanierungsfahrplan

Sie möchten Ihre Immobilie umfassend sanieren? Wissen aber noch nicht, welche Sanierungsmaßnahmen für Sie und Ihr Haus in Frage kommen? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann Ihnen dabei helfen, sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie in der Region Celle - Hannover - Lüneburg - Uelzen aufzuzeigen.

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Individueller Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan unterstützt Sie darin, die Sanierung Ihres Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Er analysiert den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt gezielte Maßnahmen zur Verbesserung auf. Mit einem iSFP erhalten Sie also klare Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen, die sowohl die Energieeffizienz nachhaltig steigern als auch den Wohnkomfort erhöhen.

Ihre Vorteile:

  • Individuelle Planungsausrichtung auf Ihr Gebäude unter Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.
  • Sanierungsmaßnahmen können koordiniert und vorausgeplant werden.
  • 5% Extra-Zuschuss für jede umgesetzte Maßnahme im Rahmen Ihres Sanierungsfahrplans.
  • Dies gilt für Einzelmaßnahmen als auch für die Umsetzung von Effizienzhäusern.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen Zuschuss - Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.01.2024 können Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung der Fassade mit einem Antrag beim BAFA beantragen. Dies gilt für Bestandsgebäude, deren Bauanträge mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Was wird gefördert:

  • Wärmedämmung von Dächern, Wänden, Geschoss und Kellerdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren (auch zum Einbruchschutz)
  • Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit „Efficiency Smart Home“

Vorausgesetzt die erforderlichen technischen Mindestanforderungen werden eingehalten, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen.

Wie wird gefördert:

  • 15 % der förderfähigen Kosten
  • Zusätzlich 5 % iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Einzelmaßnahme Heizung

Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 24.02.2024 können Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie dem Austausch einer Heizung mit einem Antrag beim BAFA beantragen. Dies gilt für Bestandsgebäude, deren Bauanträge mindestens 5 Jahre zurückliegen. Folgende Heizungsanlagen sind förderfähig:

  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • EE-Hybridheizungen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung

Die förderfähigen Kosten sind die Bruttokosten der Sanierungsmaßnahme (Material, fachgerechter Einbau, Umfeldmaßnahmen). Der Höchstbetrag pro Jahr und Antrag beträgt 30.000 € Förderung Haustechnik pro Wohneinheit. Der Mindestbetrag liegt bei 2.000 € für Einzelmaßnahmen Die aktuellen Fördersätze sind dem Infoblatt zu entnehmen.

Baubegleitung

Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.01.2021 können Sie einen Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen von Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie statt dem Zuschuss auch eine Kreditvariante in Anspruch nehmen, für die die KfW zuständig ist. Die Förderung erfolgt für die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten oder Expertin. Die Leistungen können ergänzend durch Dritte (z.B. unabhängige Fachplaner oder Fachplanerinnen) erbracht werden.

Was wird gefördert:

  • Energetische Fachplanung (z.B. Bestandsaufnahme, Detailplanung Wärmebrücken, Luftdichtheitskonzept, Lüftungskonzept, Berechnung zum hydraulischen Abgleich)
  • Akustische Fachplanung (um den Lärmschutz bei akustischen Geräten wie Luftwärmepumpen zu verbessern)
  • Energetische Baubegleitung (z.B. Unterstützung bei der Angebotseinholung, Baustellenbegehungen, Luftdichtheitsmessung, Thermografie Aufnahmen)
  • Dokumentation (z.B. vollständige Berechnungsunterlagen, Nachweise Dritter, Abnahmeprotokolle, Gebäudeenergieausweis)
  • Leistungen von unabhängigen Fachplanern und Fachplanerinnen (z.B. Fachplanung Haustechnik, Fachbauleitung Haustechnik), Überprüfung dieser Leistungen durch Energie-Effizienz-Experten und Expertinnen
  • Sonstige Leistungen (z.B. Messung der Innenraumluftqualität, Schallschutzmessungen)
  • Einbindung der Energie-Effizienz-Experten und Expertinnen in das Förderverfahren

Wie wird die Baubegleitung gefördert?

  • Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Kosten.
  • Aber max. 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser je Antrag.
  • Bzw. max. 2.000 € pro Wohneinheit und 20.000 € pro Antrag für Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten.

Häufig gestellte Fragen

Was bringt mir der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan bietet einen klar strukturierten Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes. Er zeigt, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung sinnvoll sind und wie Sie Ihre Immobilie Schritt für Schritt energieeffizienter machen können. Besonders attraktiv ist der finanzielle Vorteil: Mit einem iSFP erhöhen sich die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, und Sie erhalten zusätzlich 5 % iSFP-Bonusförderung. Damit lässt sich die energetische Modernisierung langfristig besser planen und erheblich günstiger umsetzen.

Welche Unterlagen benötigt der Energieberater für die iSFP-Datenaufnahme?

Für eine fundierte Energieberatung und die Erstellung eines belastbaren iSFP braucht der Energieberater möglichst vollständige Unterlagen. Dazu gehören idealerweise bemaßte Grundrisszeichnungen, Ansichten oder Schnitte sowie Informationen zur vorhandenen Heizungsanlage, z. B. die Messbescheinigung des Schornsteinfegers. Auch Dokumentationen früherer Sanierungen und Angaben zu verwendeten Materialien sind wertvoll. Je besser die Datenlage, desto genauer und energieeffizienter kann der Sanierungsfahrplan erstellt werden.

Was passiert, wenn keine Grundrisszeichnungen vorhanden sind?

Sollten keine Grundriss- oder Baupläne mehr verfügbar sein, kann die Energieberatung dennoch stattfinden. Wir übernehmen in solchen Fällen das Aufmaß direkt vor Ort. Alternativ können beim zuständigen Bauamt häufig noch ältere Bauunterlagen angefragt werden. Wichtig ist: Ohne ausreichende Datengrundlage ist keine fachlich korrekte energetische Bewertung möglich, wir sorgen jedoch dafür, dass die nötigen Daten erfasst werden.

Wie lange ist der individuelle Sanierungsfahrplan gültig?

Der iSFP hat eine Gültigkeit von maximal 15 Jahren. Maßnahmen, die innerhalb dieser Frist umgesetzt werden und mit dem iSFP übereinstimmen, können in der Regel den iSFP-Bonus (z. B. die +5 % bei BEG Einzelmaßnahmen) in Anspruch nehmen. Veraltete Pläne sollten vor Antragsstellung geprüft werden.

Wie läuft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ab?

Der Ablauf eines iSFP besteht aus mehreren Schritten: Zunächst findet ein Erstgespräch statt, bei dem Ziele und Rahmenbedingungen geklärt werden. Anschließend erfolgt der Vor-Ort-Termin zur energetischen Bestandsaufnahme. Danach wertet der Energieeffizienz-Experte alle Daten aus und erstellt den Sanierungsfahrplan mit konkreten Empfehlungen zur energetischen Gebäudesanierung. Zum Abschluss wird der iSFP ausführlich erläutert und im BAFA-konformen Format übergeben. Dieser strukturierte Prozess soll Ihnen eine optimale Grundlage für zukünftige Modernisierungen bieten.

Wie hoch ist die Förderung für die Erstellung des iSFP selbst?

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans wird im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ durch das BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Die Förderhöchstbeträge sind max. 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und max. 850 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kann ein zusätzlicher Erläuterungszuschuss (z. B. für eine Vorstellung in der Eigentümerversammlung) gewährt werden (bis zu 250 €).

Lohnt sich ein iSFP auch bei kleinen Einzelmaßnahmen?

Ja. Selbst bei einzelnen Maßnahmen (z. B. Fensteraustausch oder Fassadendämmung) kann ein iSFP wirtschaftlich sinnvoll sein, weil er 5 % Bonusförderung und in bestimmten Fällen erhöhte förderfähige Kosten ermöglicht. Beides kann die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern. Außerdem hilft der iSFP, Maßnahmen sinnvoll zu staffeln, um spätere Maßnahmen effizient und förderkonform umzusetzen.

Wie erhalte ich die 5 % iSFP-Bonusförderung?

Damit der iSFP-Bonus greift, müssen die geförderten Einzelmaßnahmen im iSFP empfohlen sein und die Maßnahmen innerhalb der Gültigkeitsfrist (i. d. R. 15 Jahre) umgesetzt werden. Ein Energieberater bestätigt üblicherweise im Förderantrag, dass die Maßnahme dem iSFP entspricht. Prüfen Sie vor der Antragstellung, dass der iSFP zeitlich vor dem Förderantrag ausgestellt wurde.

Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP vollständig umsetzen?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine unverbindliche Empfehlung. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten und in welchem zeitlichen Rahmen. Der iSFP bietet Orientierung, ohne Sie zu verpflichten.