Energieausweise
für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Der Energiebedarfsausweis ist Ihr Schlüssel zu wichtigen Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten Ihres Gebäudes. Ob Sie verkaufen, kaufen, (ver)mieten oder verpachten – dieses Dokument ist unverzichtbar für Immobilienbesitzer. Es fungiert als Steckbrief Ihrer Immobilie und zeigt klar und transparent deren Energieeffizienz.
Übrigens: Für modernisierte Gebäude oder nach dem 1. November 1977 errichtete Häuser mit mehr als vier Wohneinheiten bieten wir zudem einen verbrauchsorientierten Energieausweis an. Dieser dokumentiert den tatsächlichen Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser pro Jahr und Quadratmeter, basierend auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Auch zusätzliche Feuerstätten wie Kaminöfen und ungenutzte Räume fließen in die Berechnung ein. Der Verbrauchsausweis zeigt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner auf.
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder sanieren? Oder planen Sie den Neubau einer Immobilie? Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie benötigen Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Unser geschultes Team ermittelt die benötigten Werte und stellt Ihnen die notwendigen Unterlagen gern aus.
Häufig gestellte Fragen
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Der Energieausweis informiert Interessenten transparent über den energetischen Zustand des Gebäudes und ermöglicht einen direkten Vergleich mit anderen Immobilien. Zudem verlangen viele Banken einen aktuellen Energieausweis bei Finanzierungs- oder Sanierungsanfragen.
Ein Bedarfsausweis beruht auf einer detaillierten Analyse der Gebäudesubstanz, der Dämmung, der Fenster und der Heizungsanlage. Er zeigt den theoretischen Energiebedarf und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Daher ist er besonders objektiv und zuverlässig.
Ein Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Dieser Wert hängt stark vom Heizverhalten der Bewohner ab und ist weniger objektiv.
Regelungen zur Wahl des Ausweistyps:
- Immobilien mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis.
- Für Immobilien ab Baujahr 1977 reicht ein Verbrauchsausweis aus.
- Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten können unabhängig vom Baujahr frei zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen.
Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises benötigen wir in der Regel bemaßte Grundrisszeichnungen, Schnitte, eine Baubeschreibung (falls vorhanden) sowie Informationen zur Heizungsanlage und Gebäudetechnik. Zusätzlich findet ein Vor-Ort-Termin statt, um alle baulichen Daten vollständig und korrekt zu erfassen.
Falls Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können diese in vielen Fällen beim zuständigen Bauamt angefordert werden. Sollten dort ebenfalls keine Dokumente mehr vorhanden sein, können wir ein professionelles Gebäudeaufmaß durchführen. Damit kann der Energieausweis dennoch erstellt werden, allerdings entstehen dadurch zusätzliche Kosten.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, sofern er für Verkauf, Vermietung oder Behördenanfragen benötigt wird.
Von der gesetzlichen Energieausweispflicht befreit sind:
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m²
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden (z. B. Ferienhäuser)
- Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden