Energieberatung

Für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Energie- und Klimathemen gewinnen zunehmend an Bedeutung für Unternehmen und Inhaber von Nichtwohngebäuden. Als Ihr Energieberater unterstützen wir Sie dabei, Ihre Energiekosten und CO₂-Emissionen durch technische und kaufmännische Maßnahmen zu senken. Profitieren Sie durch unsere Energieberatung nach DIN 18599 von attraktiven Förderungen und langfristigen Einsparungen.

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Förderprogramme für Unternehmen

Eine Energieberatung unterstützt Unternehmen aller Branchen dabei, die Energieeffizienz zu verbessern, um damit Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit Modul 2 die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nicht-Wohngebäude im Bestand und Neubau.

Unsere Energieberatung umfasst eine detaillierte Analyse des Ist-Zustands Ihres Gebäudes und setzt mit Ihnen eines der folgenden Verfahren um:

  • Schritt-für-Schritt-Sanierung: Wir entwickeln aufeinander abgestimmte Maßnahmen, mit denen Sie einen Effizienzgebäudestandard erreichen.
  • Sanierung in einem Zug (Komplettsanierung): Falls Sie eine Komplettsanierung anstreben, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Anlagentechniken, um einen Effizienzgebäudestandard zu erreichen.

Zusätzlich können auch Neubauberatungen für Nichtwohngebäude gefördert werden, wenn ein Effizienzgebäudestandard angestrebt wird.

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Bundesförderung Energieberatung

für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Antragsberechtigte
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und sonstige Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen
  • Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen und Kultureinrichtungen
Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro